AGB Niemetz Schwedenbomben Workshops

AGB Niemetz Schwedenbomben Workshops

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 
Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® Workshops

Niederlassung Österreich
IZ NÖ-Süd, Straße 2c, Objekt M 52, A-2351 Wiener Neudorf

Telefon: +43 1 795 45 0
E-Mail: office@schwedenbomben.at

UID-NR.: ATU 679 43 648
Firmenbuchnummer: 39 76 83d
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
Firmensitz: A-2351 Wiener Neudorf


Einleitung

Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in diesem Text eine geschlechtsspezifische Differenzierung wie z. B. Teilnehmer / innen bzw. Kundin / innen verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.

1. Geltungsbereich:

Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle begründeten Vertragsverhältnisse zwischen dem Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® und ihren Kunden. AGB des Kunden, die von den nachfolgenden Regelungen abweichen, werden ausdrücklich zurückgewiesen. Mit der Bestellung erkennt der Kunde die AGB zu der jeweils gültigen Fassung als das Vertragsverhältnis allein maßgeblich an.

2. Produkte

Das Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® bietet über den Online Shop- Workshoptickets und Gutscheine an. Der Erwerb eines Tickets für den Besuch eines Workshops berechtigt den Inhaber zur Teilnahme. Das Ticket verliert beim Verlassen des Workshops seine Gültigkeit.

Gruppenbuchungen sind ab 17 Personen möglich, sowie Busreiseworkshops ab 30 Teilnehmern. Klassiker, Kindergeburtstage, Familienworkshops & HEIDI Schokoladen- und Pralinen-Workshops finden ab 6 Teilnehmern statt. Sollten sich 72 Stunden vor dem jeweiligen Workshop weniger als 6 Teilnehmer angemeldet haben, findet der Workshop nicht statt und die Teilnehmer werden informiert. Danach wird den Teilnehmern entweder das Geld zurückerstattet oder ein Gutschein ausgestellt.

Mindestalter der Teilnehmer ist 6 Jahre.

Ab Zugang bzw. Erhalt der Tickets beim Kunden, haftet dieser für das Ticket bei Verlust, Diebstahl oder Missbrauch. Es erfolgt keine Erstattung durch Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben®

3. Vertragsabschluss
a) Verkauf über das Internet

Das Angebot der Waren auf der Internetseite www.niemetz.at der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® stellt kein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Der Kunde wird durch die Darstellung lediglich aufgefordert, durch eine Bestellung ein Angebot abzugeben. Anspruch auf Annahme des Angebotes hat der Kunde nicht.

a) Gutschein-Erwerb

Bei einem Gutschein-Erwerb hat der Kunde zunächst den Wert des Gutscheines, den Gutscheinempfänger und eine Widmung einzugeben. Nach Klick auf den Button „Weiter“ gelangt der Kunde auf die nächste Seite. Hier hat der Kunde die Rechnungsanschrift, E-Mail-Adresse und Telefonnummer anzugeben. Weicht die Adresse des Gutscheinempfängers davon ab, kann diese entsprechend nach Anklicken des Kästchens eingetragen werden. Nach Klicken des Buttons „Weiter“ gelangt der Kunde zu einer Bestellübersicht.

Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, der AGB und Widerrufsbelehrung bestätigt und diese akzeptiert und erklärt, einverstanden zu sein und ausdrücklich verlangt, dass Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt und er in Kenntnis handelt, dadurch sein Widerrufsrecht zu verlieren.

Vor Absenden der Bestellung können die Daten noch einmal angesehen und durch Klicken der Schaltfläche „Bearbeiten“ korrigiert werden. Durch das Klicken des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ wird der Kunde über die Seite von Transact zur Auswahl der gewünschten Zahlungsart geleitet. Nach Eingabe der Zahlungsart und der individuellen Daten kann der Vorgang durch das Klicken der Schaltfläche „bezahlen“ abgeschlossen werden.

b) Online-Ticket-Erwerb

Beim Online-Ticket-Erwerb wird der Kunde durch das Anklicken des gewünschten Workshops zur Auswahl des Datums, der Uhrzeit und Personenanzahl aufgefordert.  Wenn vorhanden kann der Kunde einen Gutscheincode eingeben. Nach klicken des „Jetzt buchen“ -Buttons kommt der Kunde auf eine Übersichtseite mit allen ausgewählten Daten und kann theoretisch weitere Gutscheine einlösen. Danach kommt der Kunde durch klicken auf den Button „Weiter zur Kassa“ auf die Seite der Rechnungsadresse und Auswahl der Bezahlungsart, bei Abschluss des Kaufes wird er auf die jeweilige Seite des Bezahlungsanbieters weitergeleitet. Nach Abschluss des Zahlungsvorgangs wird der Kunde zurück auf die Seite von niemetz.at geleitet und bekommt eine Bestätigungsmail der Buchung und Bezahlung.

Die Bestellung kann nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung, der AGB und Widerrufsbelehrung bestätigt und diese akzeptiert und erklärt, einverstanden zu sein und ausdrücklich verlangt, dass Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnt und er in Kenntnis handelt, dadurch sein Widerrufsrecht zu verlieren.

4. Preise und Zahlung

a) Die Preise sind der aktuellen Preisliste bzw. im Webshop den jeweiligen Artikeln zu entnehmen. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei dem Versand von Gutscheinen, die über die Internetseite des Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® oder über das Backoffice erworben wurden, fallen keine Versand- und Verpackungskosten an.

b) Bei Verträgen zu Veranstaltungen sind Rechnungen vor Ort oder Online sofort zu bezahlen.

c) Beim Online-Erwerb, werden nur die im Rahmen des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsarten Kreditkarten und Sofortüberweisung akzeptiert.

d) Gekaufte Tickets zu festen Zeiten können weder umgetauscht, noch rückerstattet werden. Ausnahmen hierzu liegen im alleinigen Ermessen der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben®. Wird die Teilnahme am Workshop der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® aus unbestimmten Gründen durch Vertreter verweigert, wird gegen Rückerhalt des Tickets der gezahlte Kaufpreis erstattet.

e) Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben®. Andernfalls behält sich das Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® das Recht vor, den Zutritt zu verweigern und eine Erstattung des Tickets nicht vorzunehmen. Das Ticket verliert dann seine Gültigkeit.

5. Versand

Die online erworbenen Tickets werden dem Kunden als print@home Tickets zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich beendetem Zahlvorgang erhält der Kunde sein Ticket im PDF Format per E-Mail und kann dies selbst ausdrucken. Ein Postversand findet nicht statt.

6. Widerrufsbelehrung

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu.

Nach § 312 g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht das Widerrufsrecht nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Bei dem Verkauf von Tickets für den Eintritt in die Ausstellung und bei Veranstaltungen zu einem festen Termin steht Ihnen demnach kein Widerrufsrecht zu. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit verbindlich und verpflichtend zur Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

7. Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage im Falle eines Dienstleistungsvertrages ab dem Tag des Vertragsabschlusses, im Falle eines Kaufvertrages ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Heidi Chocolat AG
Niemetz Schwedenbomben®

Niederlassung Österreich
IZ NÖ-Süd, Straße 2c, Objekt M 52, A-2351 Wiener Neudorf

Telefon: +43 1 795 45 0
E-Mail: office@schwedenbomben.at

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® kann die Rückzahlung verweigern, bis sie die Ware wieder zurückerhalten hat oder der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass die Ware zurückgesandt wurde, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Käufer hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem der Widerruf bei Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® eingegangen ist, an Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Ware vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Hat der Käufer verlangt, dass Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat der Käufer von Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben®  einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Käufer von Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. Stornierungen

Stornierung seitens Heidi Chocolat:

Bei einer zu geringen Teilnehmeranzahl behalten wir uns das Recht vor, den Termin bis zu drei Werktage vor dem Termin, gegen Rückerstattung des Ticketpreises oder Umbuchung des Workshop Termines, abzusagen.

Stornierung seitens des Kunden:

Einzelbuchungen (Klassiker/Familie)

Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen ab Kauf wird das Entgelt zurückerstattet – siehe Punkt 6 – Wiederrufsrecht. Bei Stornierung von 72 Stunden oder länger vor dem Workshop Termin wird der Termin ohne Kosten umgebucht oder der Wert des Tickets als Gutschein ersetzt. Bei weniger als 72 Stunden verfällt das Ticket ohne Anspruch auf Ersatz.

Gruppenbuchungen (Mindestteilnehmeranzahl 17 Personen)

Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen ab Kauf wird das Entgelt zurückerstattet – siehe Punkt 6 – Wiederrufsrecht. Bei Stornierung bis mindestens 7 Werktage vor dem Workshop-Termin wird das Entgelt rückerstattet. Bei einer Stornierung von weniger als 7 Werktagen vor dem Workshop-Termin verfällt die Buchung ohne Anspruch auf Ersatz.

Kindergeburtstage:

Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen ab Kauf wird das Entgelt zurück erstattet siehe Punkt 6 – Wiederrufsrecht. Bei Stornierung mindestens 5 Werktage vor dem Kindergeburtstags-Termin wird der Termin ohne Kosen umgebucht oder der Wert des Tickets als Gutschein ersetzt. Bei weniger als 5 Werktagen vor dem Kindergeburtstags-Termin verfällt der Kauf ohne Anspruch auf Ersatz.

Busreisen (Mindestteilnehmeranzahl 30 Personen):

Bei Stornierung innerhalb von 2 Wochen ab Kauf wird das Entgelt zurück erstattet siehe Punkt 6 – Wiederrufsrecht. Bei Stornierung mindestens 7 Werktage vor dem Termin wird der Kaufpreis rückerstattet. Bei Stornierung weniger als 7 Werktagen vor dem Workshop-Termin verfällt der Kauf ohne Ersatz.

9. Haftung / Schadenersatz

Sofern nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, sind Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Macht der Kunde Ansprüche gegen gesetzliche Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen des Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® geltend, gilt vorstehender Haftungsausschluss auch zugunsten dieser.

Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit und Schadenersatzansprüche aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

Ebenfalls von dem Haftungsausschluss ausgenommen, ist die Haftung für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG) bleiben unberührt. Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® weist alle Besucher ausdrücklich darauf hin, dass Eltern grundsätzlich bitte besonders auf ihre Kinderachten.

10. Gewährleistung / Garantie

Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte. Eine Garantie wird von Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® nicht erklärt.

11. Zutrittsbeschränkungen

Der Zutritt zu den Workshops ist untersagt mit:

  • Speisen jeglicher Art
  • offenen Getränken jeglicher Art
  • Tieren jeglicher Art (Assistenzhunde ausgenommen)
  • Skateboards, Rollern, Fahrrädern, Inline Skates, großen Koffern, Trolleys, Rucksäcken, etc.
  • Waffen, gefährlichen Stoffen (z. B. Gasdruckbehältern, Glasflaschen, Feuerwerkskörpern etc.)

Im gesamten Ausstellungsbereich herrscht striktes Rauchverbot.

Kinder unter 14 Jahren erhalten nur Zutritt zur Ausstellung in Begleitung eines Erwachsenen.

Das Teilnehmerticket muss während der gesamten Dauer des Besuchs aufbewahrt und auf Verlangen den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® oder den Sicherheitskräften vorgezeigt werden.

Personen, die über kein Ticket verfügen, können zum Verlassen der Schwedenbomben Workshops aufgefordert werden.

Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® behält sich das Recht vor den Workshopbereich im Falle von drohenden Gefahren oder aus Sicherheitsgründen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu sperren. In diesem Fall werden bereits erworbene Tickets zurückerstattet. Eine Erstattung etwaiger Reisekosten o. ä. ist ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Weitere Verbraucherinformationen betreffend Fernabsetzverträge

Wesentliche Merkmale der angebotenen Waren oder Dienstleistungen sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote kann der Kunde den einzelnen Produktbeschreibungen entnehmen.

Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® behält sich grundsätzlich vor, das Sortiment und die Angebotspreise des laufenden Sortiments jederzeit zu andern. Etwaige Eingabefehler bei Abgabe der Bestellung können bei der abschließenden Bestätigung vor der Kasse erkannt und mit Hilfe der Lösch- und Änderungsfunktion vor Absendung der Bestellung jederzeit korrigiert werden.

Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® unterliegt keinen speziellen Verhaltenskodizes. Die für den Vertragsabschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch.

13. Datenschutz

Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® bearbeitet die personenbezogenen Kundendaten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten werden in dem für das Vertragsverhältnis erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Kunde gestattet dem Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben®, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können und insbesondere alle Daten über den Besucher und den Besuch dauerhaft zu speichern. Weitere Informationen zum Datenschutz.

14. Abtretungs- und Verpfändungsverbot

Ausgeschlossen wird die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® zustehenden Ansprüchen oder Rechten ohne Zustimmung der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist. Dies gilt nicht, sofern der Kunde Verbraucher ist.

15. Gerichtsstand / Rechtswahl

Für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® ist Gerichtsstand der Sitz derHeidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben®, sofern es sich bei dem Kunden nicht um Verbraucher handelt. Anwendbares Recht ist das der Republik Österreich. Von der Rechtswahl sind die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften des Landes ausgenommen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

16. Erfüllungsort

Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist Erfüllungsort für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag für beide Vertragsparteien Wr. Neudorf / Österreich.

17. Hinweis zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform)

Die Online-Plattform der EU-Kommission, die als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Online-Beilegung von Streitigkeiten betreffend Verpflichtungen aus online geschlossenen Verträgen dient, ist unter folgendem Link erreichbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr

Unsere E-Mail-Adresse lautet: office@schwedenbomben.at

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® ist gesetzlich nicht dazu verpflichtet und auch nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Stand: September 2019

18. Besucherordnung der Schwedenbomben Workshops

Präambel

Diese Besucher- und Nutzungsordnung regelt das Rechtsverhältnis zwischen der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® und den natürlichen und juristischen Personen (»Besucher«) während des Besuchs der Ausstellung. Der Besucher erkennt diese Besucherordnung durch Kauf einer Eintrittskarte und/oder durch Betreten der Räumlichkeiten der Ausstellung an.

§ 1 Besichtigung und Hausrecht

(1) Die Besucher haben den Anweisungen des Workshoppersonals Folge zu leisten. Das Aufsichtspersonal ist berechtigt, sich die Eintrittskarte jederzeit vorzeigen zu lassen.

(2) Die Workshopleitung ist berechtigt, zu Präsentations- und Werbezwecken Bild- und Tonaufnahmen anzufertigen, die Besucher als Beiwerk erfassen. Die Aufzeichnungen dürfen dauerhaft gespeichert werden. Das alleinige Nutzungsrecht an den Aufnahmen steht der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® zu.

(3) Im Falle eines konkreten Diebstahlsverdachts ist das Personal der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® berechtigt, den verdächtigen Besucher zu kontrollieren. Insbesondere sind MitarbeiterInnen der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® berechtigt, die Taschen dieses Besuchers zu durchsuchen. Besteht kein konkreter Verdacht in Bezug auf eine spezielle Person, so ist das Personal der Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® berechtigt, die Taschen der Besucher zu kontrollieren, sofern ein konkreter Anlass wie zum Beispiel das Ertönen der Diebstahlwarnanlage vorliegt.

(4) Besucher, die gegen diese Besucherordnung verstoßen, können des Hauses verwiesen werden. Ihnen kann durch die Workshopleitung Hausverbot erteilt werden.

§ 2 Entgelt

(1) Für den Eintritt wird ein Entgelt gemäß dem Entgeltverzeichnis erhoben, welches an der Kasse und im Internet bekannt gemacht wird.

§ 3 Verhalten

(1) Die Besucher sind zu größter Sorgfalt gegenüber den Ausstellungsstücken und Sammlungsgegenständen verpflichtet.

(2) Gewerbliche Foto-, Video- und Tonaufnahmen sowie jegliche Werbemaßnahmen sind ausschließlich nach schriftlicher Genehmigung durch Heidi Chocolat AG – Niemetz Schwedenbomben® und gegen Entrichtung eines Entgelts zulässig.

(3) Die Besucher haben sich so zu verhalten, dass keine anderen Besucher behindert, gestört oder belästigt werden.

(4) Gruppen mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere Schulklassen, dürfen die Workshops ausschließlich unter Aufsicht einer verantwortlichen Begleitperson betreten. Während des Besuches müssen sie im Gruppenverband bleiben.

(5) Das Rauchen und der Umgang mit Feuer sowie die Mitnahme von Speisen und Getränken in die Ausstellungsräume sind nicht gestattet. Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.

§ 4 Haftung

(1) Der Besuch der Ausstellung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Ausstellungsbetreibers, sowie dessen Bediensteten und Erfüllungsgehilfen für Sachschäden und Verlust von Gegenständen ist ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) Auf den Haftungsausschluss gem. Abs. (1) wird durch deutliche, augenfällige Hinweise im Eingangsbereich hingewiesen.

§ 5 Besucherhaftung

(1) Die Besucher haften für die von Ihnen verursachten Schäden. Gesetzliche Vertreter haften für Schäden, die von den Vertretenen verursacht werden; insbesondere haften Eltern für ihre Kinder.

§ 6 Videoüberwachung

(1) Der gesamte Besucherbereich kann zur Sicherung der Exponate insbesondere gegen Beschädigung und Diebstahl von einem Videosystem überwacht werden.

(2) Die erfassten Bilddaten werden ausschließlich in einem eigenständigen System innerhalb des Museums verarbeitet und nicht an andere übermittelt. Bei Vorliegen einer Straftat werden die Bilddaten an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden übermittelt.

§ 7 Fundsachen

(1) In den Ausstellungsräumlichkeiten gefundene Gegenstände sind unverzüglich an der Kasse abzugeben. Die weitere Behandlung der Fundsachen richtet sich nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

§ 8 In-Kraft-Treten

(1) Diese Besucher- und Nutzungsordnung tritt am 01. September 2019 in Kraft. Das Entgeltverzeichnis ist Bestandteil der Besucherordnung.

Stand: Oktober 2021